Leasing
Zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen wird verstärkt Leasing eingesetzt. Schon 1970 betrug der Anteil des Leasings an den Investitionsfinanzierungen 3 Prozent, heute sind es ca. 17 Prozent. Der Großteil entfällt auf Mobilien (ca. 90 Prozent). Mit diesem alternativen Finanzierungsinstrument können Sie Ihre Bilanz optimieren, zusätzliche Liquidität schöpfen und gleichzeitig zu einer Verbesserung Ihres Kreditratings beitragen.
Das Leasing birgt Chancen und Risiken. Die Entscheidung zwischen der traditionellen Kreditfinanzierung und dem Leasing bedarf einer ausreichenden Prüfung und Abwägung. In diese sollten auch steuerliche und rechtliche Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
Was ist Leasing?
Leasing ist die Nutzungsüberlassung eines Investitionsguts auf Zeit und gegen Entgelt. Als Nutzer des Objektes sind Sie (im Fachjargon Leasingnehmer genannt) quasi 'Mieter'. Grundsätzlich gilt: Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber genannt) bleibt in der Regel während der Dauer des Leasingvertrags rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer und
bilanziert den Gegenstand. Folge davon ist, dass Sie als Leasingnehmer die Leasingraten in voller Höhe als steuerlichen Aufwand behandeln. (Hinweis: Anders verhält es sich, wenn Sie als Leasingnehmer den Gegenstand bilanzieren müssen. Dann stellt nur die meist geringere Abschreibung zuzüglich Zinsen steuerlichen Aufwand dar.) Damit Sie die Vorteile des Leasings nutzen können ist es wichtig, dass der Leasinggegenstand bei der Leasinggesellschaft bilanziert wird. Da auf Sie als Leasingnehmer in der Regel Rechte und Pflichten übertragen werden, die bei der 'klassischen' Miete der Vermieter trägt: Instandhaltung, Reparatur, Versicherung und ggf. Haftung für den Ausfall des Objektes, ist es erforderlich, auch diese Aspekte in die Entscheidung mit einzubeziehen.
Wie funktioniert Leasing?
Wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug, eine EDV-Anlage oder eine Produktionsanlage über eine Leasinggesellschaft leasen möchten, wenden Sie sich zunächst an den Hersteller oder Händler und bestellen wie gewohnt das geeignete Objekt. Leasing schränkt weder bei der Auswahl des Objekts noch des Herstellers ein. Der Händler betrachtet Sie zunächst als Barzahler. Im Anschluss schließen Sie als Leasingnehmer mit der Leasinggesellschaft den Leasingvertrag. Dieser verpflichtet Sie zur Za hlung der Raten und die Leasinggesellschaft zur 'vertragsgemäßen Beschaffung und Vermietung'. Die Leasinggesellschaft tritt in Ihre Bestellung ein. Damit sie sicher sein kann, dass der Leasinggegenstand ordnungsgemäß geliefert wurde, bestätigen Sie dies gegebenenfalls in Form einer so genannten Abnahmebestätigung. Nach Rechnungsstellung bezahlt die Leasinggesellschaft den Kaufpreis und erwirbt das Eigentum am Objekt. Danach beginnen die Laufzeit des Leasingvertrags und Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten.
Für welche Vorhaben eignet sich Leasing?
Vom Mobilienleasing werden nahezu alle Bereiche mobiler Investitionsgüter - ohne größenmäßige Einschränkungen - erfasst. Am besten eignen sich fungible Güter, d. h. solche mit guten Weiterverwertbarkeitseigenschaften. Das Immobilienleasing beginnt in der Praxis ab Anschaffungswerten von ca. 2 Millionen Euro. Aufgrund der komplexen Vertragsbeziehungen zwischen Objektgesellschaft, Leasinggesellschaft, finanzierender Bank und Leasingnehmer existiert derzeit kein richtiger Leasing-Markt für kleinere Objekte. Grundsätzlich können alle gewerblichen Objekte realisiert werden. Wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude, Gastronomie- und Freizeitobjekte sowie landwirtschaftlich genutzte Objekte werden häufig von Leasinggesellschaften nicht akzeptiert. Das Baujahr der Immobilie sollte nicht vor 1980 liegen, bei zeitnaher Generalsanierung sind Ausnahmen möglich.
Welche Vor- und Nachteile hat Leasing als Finanzierungsform?
Pro | Contra | ||||||||||||
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Welche Chancen und Risiken bietet Leasing?
Chancen
Zum Ende der Grundmietzeit gibt es - je nach Vertragsgestaltung - unterschiedliche Möglichkeiten:
- Sie kaufen das Objekt durch Ausübung Ihr Kaufoption.
- Oder die Leasinggesellschaft übt ihre Andienungsoption aus und verkauft das Objekt an Sie.
- Der Leasingvertrag wird weiter verlängert. Dies führt in der Folgezeit meist zu erheblich niedrigeren Leasingraten.
- Sie geben das Objekt an die Leasinggesellschaft zurück, die die Verwertung beziehungsweise den Verkauf übernimmt (üblich zum Beispiel bei Kfz und EDV).
Risiken
Zu beachten ist, dass eine Kaufoption am Ende der Leasing-Laufzeit zu einem festen Preis leasingschädlich wirken kann (zum Beispiel muss je nach Vertragsvariante eine Beteiligung an einer eventuellen Wertsteigerung erfolgen) und damit zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen kann. Je nach Vertragsmodell erhält die Leasinggesellschaft ein Andienungsrecht, so dass Sie das Objekt zu einem im Voraus vereinbarten Restwert abkaufen müssen und somit das Restwert-Risiko tragen. Achten Sie daher auf eine marktgerechte Restwertvereinbarung.
Zu beachten ist, dass eine Kaufoption am Ende der Leasing-Laufzeit zu einem festen Preis leasingschädlich wirken kann (zum Beispiel muss je nach Vertragsvariante eine Beteiligung an einer eventuellen Wertsteigerung erfolgen) und damit zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen kann. Je nach Vertragsmodell erhält die Leasinggesellschaft ein Andienungsrecht, so dass Sie das Objekt zu einem im Voraus vereinbarten Restwert abkaufen müssen und somit das Restwert-Risiko tragen. Achten Sie daher auf eine marktgerechte Restwertvereinbarung.
Auch weitere rechtliche Vereinbarungen müssen genau geprüft werden.
Beispiele:
Sie haben in der Regel die Pflicht zur Instandhaltung, Instandsetzung und zur Versicherung des Objektes (zum Beispiel müssen Sie beim Mobilien-Leasing auch bei zufälligem Untergang/ Verschlechterung die Leasingraten voll weiterzahlen).
Auch Gewährleistungsrechte müssen in der Regel Sie selbst durchsetzen (die Leasinggesellschaft tritt diese meist an Sie ab). Der Leasinggeber hat in der Regel die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung. Bei Nichteinhaltung haben Sie ein Kündigungsrecht und im Falle der Abtretung der Rechte gegenüber dem Lieferanten ein Wandlungsrecht. Allerdings ist dann zu beachten, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfällt. Probleme können zum Beispiel entstehen, wenn die vom Lieferante n gemachten Zusicherungen (zum Beispiel Leistungskapazität) nicht im Leasing-Vertrag enthalten sind, da dann nicht auf eine direkte Haftung des Leasinggebers beziehungsweise des Lieferanten zurückgegriffen werden kann. Ein Austausch des Leasingobjektes während der Vertragslaufzeit kann nur einvernehmlich erfolgen.
Empfehlung: Wenn sich die Frage 'Kredit oder Leasing' stellt, gilt grundsätzlich: Der Vergleich ist nicht einfach. Sie sollten dabei Experten (zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte) zu Rate ziehen, die Ihnen bei der Berechnung bezüglich Rentabilität und bei rechtlichen Fragen Unterstützung bieten.
Sie haben in der Regel die Pflicht zur Instandhaltung, Instandsetzung und zur Versicherung des Objektes (zum Beispiel müssen Sie beim Mobilien-Leasing auch bei zufälligem Untergang/ Verschlechterung die Leasingraten voll weiterzahlen).
Auch Gewährleistungsrechte müssen in der Regel Sie selbst durchsetzen (die Leasinggesellschaft tritt diese meist an Sie ab). Der Leasinggeber hat in der Regel die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung. Bei Nichteinhaltung haben Sie ein Kündigungsrecht und im Falle der Abtretung der Rechte gegenüber dem Lieferanten ein Wandlungsrecht. Allerdings ist dann zu beachten, dass die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages entfällt. Probleme können zum Beispiel entstehen, wenn die vom Lieferante n gemachten Zusicherungen (zum Beispiel Leistungskapazität) nicht im Leasing-Vertrag enthalten sind, da dann nicht auf eine direkte Haftung des Leasinggebers beziehungsweise des Lieferanten zurückgegriffen werden kann. Ein Austausch des Leasingobjektes während der Vertragslaufzeit kann nur einvernehmlich erfolgen.
Empfehlung: Wenn sich die Frage 'Kredit oder Leasing' stellt, gilt grundsätzlich: Der Vergleich ist nicht einfach. Sie sollten dabei Experten (zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte) zu Rate ziehen, die Ihnen bei der Berechnung bezüglich Rentabilität und bei rechtlichen Fragen Unterstützung bieten.