Gründungen aus dem Ausland


Unternehmensgründung in Deutschland - Leitfaden zur Übersicht

Schritt 1: Aufenthaltsrecht
Sie kommen aus einem Land außerhalb der EU? Dann prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ein Unternehmen in Deutschland gründen können. Klären Sie diese Frage mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde vor Ort. Die zuständige Ausländerbehörde und weitere Informationen finden Sie hier.
Schritt 2: Rechtsformen für Unternehmen
Bevor Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, sollten Sie sorgfältig planen. Klären Sie unbedingt, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Häufige Rechtsformen in Deutschland sind z.B.:
  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit bechränkter Haftung (GmbH)
Zusätzlich unterscheidet man in Deutschland bei der Selbständigkeit zwischen gewerblichen Tätigkeiten und Freien Berufen.
Schritt 3: Betrieb versichern, private Vorsorge betreiben
Das unternehmerische Risiko kann niemand versichern. Es lässt sich aber einschränken. Erstens durch einen gut durchdachten Businessplan und zweitens durch betriebliche Versicherungen. Denken Sie in jedem Fall auch an Ihre persönliche Vorsorge. Für Selbständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Unfall vorzusorgen. Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Krankenversicherung über Ihre Pläne.
Schritt 4: Anmeldung der selbständigen Tätigkeit
Am Standort des Unternehmens, also bei der Gemeinde / Stadt (Gewerbebehörde), melden Sie das Gewerbe an.
Es gibt in Deutschland erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie daher, zusätzlich zur Gewerbeanmeldung, eine behördliche Erlaubnis.
Angehörige so genannter „Freier Berufe“ müssen die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden.

Diesen kurzen Leitfaden finden Sie hier in folgenden Sprachen:
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Arabisch