Anlaufstellen und Kontakte
Sie möchten sich über das Thema Unternehmensgründung in Deutschland informieren? Sie haben vor im Südwesten Baden-Württembergs zu gründen? Dann nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer auf.
Für die allgemeine Beratung zum Thema Unternehmensgründung finden Sie hier die Kontakte der einzelnen Industrie- und Handelskammern im Südwesten.
Anlaufstellen, Themen und Kontakte
- Allgemeine Gründungsberatung
Für Gewerbetreibende im Bereich Handel, Dienstleistungen, Industrie und Gastgewerbe:
Für Gewerbetreibende im Handwerk:
Für Selbständige in den Freien Berufen:
- Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
Für Freiberufler:Das jeweilige Finanzamt am Wohnort. Hier können Sie Ihr zuständiges Finanzamt finden.Für Gewerbetreibende:Das jeweilige Gewerbeamt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Hier können Sie nach dem für Sie zuständigen Gewerbeamt suchen.
- Beratung speziell für Gründerinnen
Immer mehr Frauen können sich vorstellen, beruflich selbständig zu sein. Doch eine Karriere als Unternehmerin ist immer noch nicht selbstverständlich. Finden Sie hier passgenaue Angebote speziell für Frauen.
- Existenzgründung durch Migrantinnen und Migranten
Informationsmöglichkeiten:Gründungen durch Migranten (Website)Gründungen durch Migranten (Printbroschüre)IQ – Fachstelle Migrantenökonomie: http://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/
Erklärfilm "Gründung in Deutschland"Erklärfilm "Setting up a Business in Germany" - Informationen zum Thema Existenzgründung in anderen Sprachen
Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie bietet mit der Website www.existenzgruender.de vielfältige Informationen zu verschiedenen Bereichen zum Thema Unternehmensgründung in Deutschland. Finden Sie Checklisten, Vorlagen für den Businessplan, Fachinformationen, Kalkulationshilfen und vieles mehr.Die Informationen gibt es auch in folgenden Sprachen:Das Münchner Existenzgründungs-Büro bietet zu einer Reihe gründungsrelevanter Themen Startup Tutorials (Videos) in englischer Sprache an. Schauen Sie sich die Tutorials hier an.
Auch im startecenter südwest bietet der Artikel "Gründungen aus dem Ausland" weitere Informationen und Links zum Thema Existenzgründung in anderen Sprachen.
- Aufenthaltserlaubnis - selbständige Erwerbstätigkeit
Sie wollen in Deutschland gründen und haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates? Dann nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit Ihrer Ausländerbehörde auf. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg finden Sie hier.
- Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist für jede Unternehmerin und für jeden Unternehmer gesetzlich verpflichtend. Dabei hat man grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Finden Sie hier Informationen über das Thema Krankenversicherung für Selbständige.
- Betrieblicher Versicherungsschutz
Ein Kernmerkmal des Unternehmertums ist bekanntlich das unternehmerische Risiko. Die Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit zeugt vor diesem Hintergrund immer von einer mehr oder weniger weitreichenden Risikobereitschaft. So wichtig es für den Erfolg Ihrer Unternehmung ist, sich auf diese unternehmerischen Risiken einzulassen, so wichtig ist es auch, Risikovorsorge zu betreiben, um eventuelle Schadensfälle abzumildern.
Informieren Sie sich bei folgenden Stellen:
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: 0800-3399399 (kostenlos)
E-Mail: verbraucher@gdv.deDVS Deutsche Versicherungs-Schutzverband e.V.
Breite Straße 98
53111 BonnTelefon: 0228 - 98 22 30
E-Mail: gvnw(at)gvnw.deBvU - Bund versicherter Unternehmen e. V.
Am Markt 7
93077 Bad Abbach
Telefon: 09405 955 10 30E-Mail: service@bvuev.de - Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtend bei Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Informieren Sie sich hier.
Zuständige Stelle:Unfallkasse Baden-Württemberg
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Postanschrift:
70324 Stuttgart
Tel.: 0711 9321-0
Fax: 0711 9321-500
E-Mail: info@ukbw.de
http://www.ukbw.de - Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Selbstständige oder Selbständiger freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dadurch sind Sie im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit abgesichert. Das heißt, Sie können dann unter anderem Arbeitslosengeld beantragen und sind kranken- und rentenversichert. Lesen Sie hier mehr und laden Sie sich das Antragsformular herunter.
- Finanzielle Förderprogramme
Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Die bundesweit geförderten Programme komplettieren dabei das Förderangebot. Diese reichen von Mikrofinanzierungsangeboten und Darlehensprogrammen über Bürgschaften und Beteiligungen bis hin zur Bereitstellung von Wagniskapital und Innovationsförderprogrammen. Zudem stehen für Gründungsvorhaben im Ländlichen Raum, Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Gründung aus der Arbeitslosigkeit oder innovative, technologieorientierte Vorhaben spezielle Förderangebote bereit.Erhalten Sie unter www.gruendung-bw.de einen Überblick.
- Investieren in Deutschland
Sie kommen aus dem Ausland und wollen in Deutschland investieren oder sich an einem Unternehmen beteiligen? Dann könnten folgende Kontakte für Sie interessant sein.
- Vermittlung von Deutschkursen
Sie sind auf der Suche nach Deutschkursen?Auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie einen Überblick der Möglichkeiten.Die Arbeitsagenturen in Deutschland bieten ebenfalls Informationen zu Deutschkursen und weiteren Möglichkeiten.Goethe-Institute haben viele Standorte weltweit. Sie bieten eine Reihe an Deutschkursen zu verschiedenen Themen und Niveaus an. Suchen Sie hier.
Weitere Möglichkeiten: - Anerkennung von ausländischen (schulischen) Zeugnissen
Zeugnisanerkennungsstelle Regierungspräsidium StuttgartWir prüfen schulische Bildungsnachweise, die im Ausland oder in anderen Bundesländern erworben wurden, vergleichen diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (z.B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Fachhochschulreife, Hochschulreife) und stellen Bescheinigungen über deren Gleichwertigkeit aus.
Außerdem prüfen wir die Gleichwertigkeit der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern und Sportlehrerinnen/Sportlehrern im freien Beruf.Wir sind nur dann für Sie zuständig, wenn Sie- Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, oder
- schriftlich mitteilen, wo Sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung oder
- als deutsche/r Staatsangehörige/r ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben oder bewerben wollen.
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 2170565 Stuttgart
Tel. 0711 904-17170E-Mail: anerkennungsstelle@rps.bwl.de - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse - Infosystem
Die deutschen Hochschulen sind für die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse zuständig, mit der eine Zulassung zum Erststudium an einer deutschen Hochschule erfolgen kann. Dies gilt auch für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erworben wurden. Diese Verfahren sind vom Anerkennungsgesetz nicht erfasst.Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten prüft das Akademische Auslandsamt oder das Studierendensekretariat der Wunschhochschule, ob die schulischen Qualifikationen für ein Studium in Deutschland direkt ausreichen oder eine Zulassung über das Studienkolleg beziehungsweise eine Feststellungsprüfung möglich ist. Grundlage hierfür sind die Bewertungsvorschläge der anabin-Datenbank.
- Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.IHK FOSA
Ulmenstr. 52g, 90443 Nürnberg - Suche nach einem Steuerberater
Die Steuerberaterkammer Südbaden bietet eine Suchmöglichkeit für die Suche nach einem Steuberater im Südwesten. Suchen Sie hier.
Steuerberaterkammer Südbaden
Wentzingerstraße 19
79106 FreiburgPostanschrift:
Postfach 53 45
79020 Freiburg - Suche nach einem Rechtsanwalt
Hier finden Sie Ihren Rechtsanwalt im Südwesten:Rechtsanwaltskammer Freiburg
Gartenstr. 21
79098 Freiburg
Tel. 0761 / 32563E-Mail: info@rak-freiburg.de - Scheinselbständigkeit
Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen ist oft schwierig. Sie hat aber weitreichende Folgen für die vertraglichen Beziehungen. Die Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) besteht nur bei Arbeitnehmern. Auch die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung etc.) müssen gegenüber Selbständigen Auftragnehmern nicht beachtet werden. Erfolgt versehentlich eine unzutreffende Einordnung als Selbständiger, hat dies für den Auftraggeber hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und eventuell auch Bußgelder zur Folge.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Scheinselbständigkeit.
Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung klärt, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt.Zusatändige Stelle:Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstr. 2
10709 BerlinKostenloses Servicetelefon: 0800 1000 480 70